Teilzeitquote von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach Kreisen

Prozentualer Anteil der in Teilzeit beschäftigten Frauen beziehungsweise Männer an allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen beziehungsweise Männern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren (Teilzeitquoten)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (am Wohnort) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig oder versicherungspflichtig nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind. Geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobs"), Beamtinnen beziehungsweise Beamte, Selbstständige und unbezahlt mithelfende Familienangehörige werden nicht erfasst. Als teilzeitbeschäftigt gelten Arbeitnehmende, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als die im jeweiligen Betrieb vereinbarte Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte ist. Beispiel: Bei einer Regelarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden, gelten Arbeitnehmende mit 35 Wochenstunden vertraglich vereinbarter Arbeitszeit als teilzeitbeschäftigt, während sie in einem Betrieb mit 35 Wochenstunden Regelarbeitszeit vollzeitbeschäftigt wären.

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten (2007 bis 2024)

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Teilzeitquote von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach Kreisen