Differenz der wöchentlichen Arbeitsstunden zwischen Vätern und Müttern mit Kind(ern) unter drei Jahren

Durchschnittliche Differenz der normalerweise geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden zwischen Vätern und Müttern

  • im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
  • in gemischtgeschlechtlichen Beziehungen in gemeinsamen Haushalten lebend
  • mit mindestens einem erwerbstätigen Elternteil (nicht in Mutterschutz oder Elternzeit)
  • mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind unter drei Jahren
  • der Familien und Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Der Indikator basiert auf einer Selbstauskunft der befragten Erwerbstätigen zu den normalerweise pro Woche geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich regelmäßiger Mehrstunden und Bereitschaftszeiten. Der Durchschnitt wird nur auf Basis gemischtgeschlechtlicher Elternpaare ermittelt, da nur so sinnvollerweise eine Differenz zwischen den Geschlechtern berechnet werden kann. Es wird vom Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit ausgegangen, d. h. es werden lediglich solche Personen als Erwerbstätige gewertet, die ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von Vereinbarkeitsarrangements von Familie und Beruf (Mutterschutz oder Elternzeit) unterbrechen. Hierdurch kann besser herausgestellt werden, wie sich die Geschlechter hinsichtlich der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterscheiden.

Es werden nur in Familien lebende Personen in Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt.

Bis 2010 Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 beziehungsweise zentrales Einwohnerregister der ehemaligen DDR.

Ab 2011 Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Im Jahr 2020 war die Datenerhebung aufgrund einer Neugestaltung des Mikrozensus sowie der COVID-19-Pandemie eingeschränkt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Berichtsjahre sind daher nur begrenzt vergleichbar.

Ab 2021 Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022.

Im Berichtsjahr 2023 wurde ein verbessertes Analyseverfahren eingeführt und rückwirkend für alle Berichtsjahre angewendet. Die Ergebnisse weichen dadurch von bisherigen Veröffentlichungen ab.

Bei den Daten im Berichtsjahr 2024 handelt es sich um Erstergebnisse aus dem Mikrozensus.