Erwerbstätigenquote von Müttern und Vätern mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter drei Jahren

Prozentualer Anteil von erwerbstätigen Müttern und Vätern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebendem Kind unter drei Jahren an allen Müttern und Vätern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebendem Kind unter drei Jahren (in Hauptwohnsitzhaushalten)

Die Daten basieren auf einer Selbstauskunft von stichprobenartig ausgewählten Personen. Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit. Dies berücksichtigt auch Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben. Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Es werden nur in Familien lebende Personen in Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt.
Bis 2010 Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 beziehungsweise zentrales Einwohnerregister der ehemaligen DDR.

Ab 2011 Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Im Jahr 2020 war die Datenerhebung aufgrund einer Neugestaltung des Mikrozensus sowie der COVID-19-Pandemie eingeschränkt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Berichtsjahre sind daher nur begrenzt vergleichbar.
Ab 2021 Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022.