Beschäftigungsquote von Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter (sozialversicherungspflichtig) nach Ländern

Prozentualer Anteil von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männern an der jeweiligen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Beschäftigungsquote)

Die Beschäftigungsstatistik erfasst Arbeitnehmende, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig oder versicherungspflichtig nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind. Bis zum Berichtsjahr 2012 wurden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (am Wohnort) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren erfasst. Seit dem Berichtsjahr 2012 werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (am Wohnort) ab einem Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze erfasst. Nach § 35 Satz 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze in Deutschland mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für alle Rentenbeitragszahler, die zwischen 1947 und 1964 geboren wurden, erhöht sich die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Geringfügig entlohnte Beschäftigte („Minijobs“), Beamtinnen beziehungsweise Beamte, Selbstständige und unbezahlt mithelfende Familienangehörige werden nicht erfasst. Aufgrund rückwirkender Revisionen der Beschäftigungsstatistik können Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Die Beschäftigungsquoten wurden für den Zeitraum ab Juli 2022 revidiert, da die Bevölkerungsfortschreibung mit dem Zensus 2022 eine neue Datengrundlage erhalten hat. Vergleiche mit weiter zurückliegenden Zeiträumen sind nur eingeschränkt möglich.

Datenquelle:

Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung (2007 bis 2024)

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Beschäftigungsquote von Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter (sozialversicherungspflichtig) nach Ländern